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Carbon Management Strategie für Deutschland: Ein später, aber notwendiger Schritt zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Entwurf lässt viele Fragen zu kosteneffizienten Lösungen offen.

Hannover, 17. September 2024. Die in die Öffentlichkeit gelangte Regierungsvorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur „Carbon Management Strategie der Bundesregierung“ (Stand 11. September 2024) basiert auf dem Eckpunktepapier des Ministeriums, welches von der Bundesregierung am 29. Mai 2024 verabschiedet wurde. Die Vorlage bildet des Weiteren den Rahmen für das zu verabschiedende Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG).

Das Eckpunktepapier wurde von Bundesminister Robert Habeck unter Hinweis auf den erforderlichen Klimapragmatismus vorgestellt: „Besser CO2 in der Erde als in der Atmosphäre“, hatte er erklärt. Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) begrüßt die Fortsetzung der Linie des BMWK aus dem Eckpunktepapier. Demnach steht Carbon Capture and Utilisation/Storage (CCUS) auch solchen Industrien als Option zur Verfügung, deren Dekarbonisierung absehbar nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Das jetzt vorgelegte Strategiepapier berücksichtigt neben technisch unvermeidbaren CO2-Emissionen, wie sie beispielsweise in der Zement-, Kalk- und Abfallindustrie entstehen, auch solche industriellen Aktivitäten, bei denen es absehbar keine wirtschaftlich darstellbare Lösung geben wird. Dazu zählen die Chemie- und Stahlindustrie, aber auch die Glas- und Papier-Industrie sowie der Erdgaseinsatz bei der Stromerzeugung.

„Mit einem solchen Ansatz sind wir im europäischen Kontext gut aufgestellt, sofern nun in allen Sektoren mit der erforderlichen Geschwindigkeit gehandelt wird. Deutschland hat als größter Industriestandort in Europa eine Verantwortung, auch gegenüber den Unternehmen, die hier investieren“, betont Möhring.

„Die Carbon Management Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn der Anspruch der Regierung, kosteneffiziente Lösungen zu ermöglichen, auch tatsächlich entlang der Wertschöpfungskette umgesetzt wird. Die Errichtung einer kosteneffizienten Infrastruktur erfordert die kostenoptimierte Umsetzung der notwendigen Pipelines und Einlagerungsstätten“, führt Möhring weiter aus.

„Deutschland setzt bei der CO2-Einlagerung weiterhin in erster Linie auf Nachbarstaaten sowie auf Offshore-Einlagerung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Dieses Vorgehen erscheint politisch mutlos und verursacht erhebliche, unnötige Zusatzkosten im Vergleich zu einer emissionsnahen Onshore-Einlagerung in Deutschland – Dänemark zeigt, dass auch eine Onshore-Einlagerung sinnvoll sein kann“, kritisiert Möhring und ergänzt: „Bei aller Entwicklung zur Etablierung von CCUS: die Bundesregierung ist offenbar immer noch in Teilen gefangen in der deutschen politischen CCS-Historie. Vor rund zehn Jahren wurde die Technologie noch in Gänze abgelehnt, da eine mögliche Verlängerung der Kohleverstromung mit CCS befürchtet wurde. Es bleibt nun abzuwarten, wie die CO2-emittierende Industrie auf die Zusatzkosten reagieren wird, wenn unnötig große Entfernungen zur Einlagerung bezahlt werden müssen.“

Die sogenannte „Opt-In-Klausel“, welche einzelnen Bundesländern die Möglichkeit einräumt, sich für eine Onshore-Einlagerung zu entscheiden, erscheint Möhring wenig effektiv. Wie ein solcher Opt-In-Beschluss in die übrige Infrastrukturplanung und -regulierung integriert werden soll, sei eine bislang ungeklärte Frage.

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805


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