Technische Regeln | 19. Januar 2017
BVEG Technische Regel Bohrlochkontrolle
Die Technische Regel des BVEG zur Bohrlochkontrolle richtet sich an den Ingenieur in der Planung und an die Aufsichtspersonen bei der operativen Umsetzung einer Maßnahme an Bohr- und Workoveranlagen sowie bei Well Intervention-Arbeiten.
Diese technische Regel ergänzt die gesetzlichen Vorschriften, technischen Regelwerke und die einschlägige Fachliteratur. Sie bezieht als Mindestanforderungen die API-Normen (Spec 16 A, C, D; Std 53; RP 59, RP 92U) mit ein und soll dem Praktiker als Ergänzung und Hilfestellung bei seiner Arbeit dienen. Diese berücksichtigt insbesondere die Anforderungen an die Bohrlochkontrolle bei Tiefbohrungen. Abweichungen hiervon sind im Rahmen der Vorschriften des Bundesberggesetzes, der Allgemeinen Bundesbergverordnung und den Tiefbohrverordnungen der Länder zulässig.
Diese technische Regel wurde von Fachleuten der BVEG Mitgliedsfirmen erstellt und behandelt neben allgemeinen Anforderungen, Themen wie Bohrlochkontrollschulungen und Bohrlochbarrieren, auch spezielle Aspekte der Bohrlochkontrolle beim Bohren, beim Workover und bei der Durchführung von Well Intervention Maßnahmen. Bei der Erstellung dieser technischen Regel wurden auch die Empfehlungen aus dem Report 476 der International Association of Oil and Gas Producers (IOGP) berücksichtigt, die eine Verbesserung des Trainings zur Bohrlochkontrolle sowie der Prüfungs- und Zertifizierungsprozesse vorsehen.
Kontakt:
Jan Lillie