Selbstverpflichtung - BVEG
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Organisation | 10. September 2021

Selbstverpflichtung

zur aktiven Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der BVEG und seine Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zur aktiven und frühzeitigen Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei neuen Projekten.

  1. Wir suchen gesellschaftliche tragfähige Lösungen und verstehen Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung als ernsthaften Dialog auf Augenhöhe.
  2. Wir informieren transparent, verständlich, umfassend, zügig und für alle zugänglich.
  3. Wir suchen den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern und deren Repräsentanten. Wir führen den Dialog aktiv, beginnen damit frühzeitig schon vor Beginn der formal vorgeschriebenen Verfahren und beziehen unterschiedliche Interessen und Ansichten ein.
  4. Wir verdeutlichen, welche Handlungsspielräume bestehen. Wir legen die Kriterien für unsere Abwägung offen und laden die Bürgerinnen und Bürger ein, diese zu ergänzen.
  5. Wir legen dar, wie wir mit den Vorschlägen der Bürgerinnen und Bürger umgehen. Wir betrachten alle Varianten und gewichten die Kriterien. Das ist die Grundlage für unsere begründeten Entscheidungen.
  6. Dabei begegnen wir den Menschen und ihren verschiedenen Anliegen mit Respekt. Und wir wünschen uns, dass wir ebenfalls respektvoll behandelt werden.

 

Kontakt:

Miriam Ahrens

Leiterin Kommunikation & Pressesprecherin
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172 - 33 M +49 173 653 5805