Presseinformation
Wärmewende durch Tiefe Geothermie erfordert mehr als ein Beschleunigungsgesetz
Hannover, 9. September 2024. Der Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz – genauer: Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG) – ist Anfang September von der Bundesregierung beschlossen worden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet wesentliche Maßnahmen für die Entwicklung der Tiefen Geothermie, wie Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) ausführt: „Wir begrüßen ausdrücklich die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und insbesondere die Festlegung, dass der Tiefen Geothermie ein überragendes öffentliches Interesse an deren Entwicklung zuerkannt wird. Diese Regelung wird für die beschleunigte Durchführung der Genehmigungsverfahren von erheblicher Bedeutung sein. Es besteht jedoch noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Integration mit den berechtigten Belangen der öffentlichen Wasserversorgung, die ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Der BVEG wird seine Tiefbohr-Expertise bei diesen Fragen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen.“
Neben der Notwendigkeit, einige weitere wichtige Detailfragen im parlamentarischen Verfahren zu klären, weist Möhring darauf hin, dass dieses Gesetz noch keinen Durchbruch für die Tiefe Geothermie in Deutschland herbeiführen wird: „So wichtig es ist, die Genehmigungsprozesse zielorientiert zu strukturieren, kann die Dekarbonisierung des Wärmemarktes letztlich nur durch staatliche Unterstützung in die neuen Technologien erreicht werden. Während das für Wärmepumpen und ihre Unterstützungsprogramme mit großer Selbstverständlichkeit umgesetzt wird, wird die Tiefe Geothermie in Deutschland insoweit bislang weitgehend ausgeblendet. Wir brauchen Bundes- und Landesprogramme zur Unterstützung von Projekten. Diese sollten idealerweise mit klar definierten Förderrichtlinien kombiniert werden, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln festlegen. Ansonsten ist nur mit einem Bruchteil der erwarteten Projekte zu rechnen. Förderrichtlinien stellen dabei zugleich sicher, dass die Untertage-Risiken bei der Entwicklung der Geothermie-Projekte erfolgreich gemanagt werden und damit auch die Belange der Wasserversorgung jederzeit Beachtung finden.“
Kontakt:
Miriam Ahrens
30175 Hannover