Tiefe Geothermie | 25. März 2022
Leistungsspektrum Geothermie: Phase 4 – Nachbergbau
Der Nachbergbau, also die notwendigen Maßnahmen und Prozesse welche nach Beendigung des Betriebes des Tiefengeothermieprojekts durchgeführt werden müssen, ist nicht zu unterschätzen.
Bevor die Entscheidung zum vollständigen Rückbau aller unter- und obertägiger Anlagen erfolgt sollten alternative Nachnutzungsmöglichkeiten bewertet werden.
Wenn tatsächlich die Bohrung verfüllt und der Bohrplatz rückgebaut werden soll, sind auch diese Arbeiten betriebsplanpflichtig. Für den Rückbau der Bohrungen gibt es bergrechtliche Vorgaben, welche strikt eingehalten werden müssen. Die Kosten hierfür sollten schon bei der Vorplanung des Projektes und natürlich auch schon während der Finanzierungsphase des Projektes berücksichtigt werden.
Der Rückbau der obertägigen Anlagen und Bohrplätze ist einer der letzten Schritte bevor der Betreiber aus der Bergaufsicht entlassen werden kann.
Rückbauplanung
Rückbau obertage
Rückbau untertage
Entlassung aus der Bergaufsicht
Dieser Artikel ist Teil einer Artikelserie
Teil 1: Leistungsspektrum GeothermieTeil 2: Leistungsspektrum Geothermie: Phase 1 - Vorbereitung
Teil 3: Leistungsspektrum Geothermie: Phase 2 - Aufsuchung
Teil 4: Leistungsspektrum Geothermie: Phase 3 - Gewinnung
Teil 5: Leistungsspektrum Geothermie: Phase 4 - Nachbergbau
Kontakt:
Ingo Forstner