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Technische Regeln | 7. März 2017
BVEG Empfehlung Maschinenrichtlinie
Diese Handlungsempfehlung dient dazu, dem Praktiker die Anwendung und Umsetzung der Maschinenrichtlinie in der betrieblichen Praxis zu erleichtern.
Die neue Maschinenrichtlinie ist seit dem 29.12.2009 verbindlich anzuwenden. Diese Produkt-Richtlinie enthält grundsätzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf. Sie sind für den Hersteller verbindlich.
Kontakt:
Jan Lillie
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