BVEG Empfehlung PSA Ausrüstung Sicherheitsschuhe - BVEG
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Technische Regeln | 24. Februar 2017

#Technische Regeln

BVEG Empfehlung PSA Ausrüstung Sicherheitsschuhe

Diese BVEG Empfehlung gilt für alle Betriebe der E&P-Industrie einschließlich der Erdgasspeicherbetriebe, in denen aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Sicherheitsschuhen erforderlich ist.

Sicherheitsschuhe zählen zu der persönlichen Schutzausrüstung. Sie sind dazu bestimmt, Füße gegen äußere schädigende Einwirkungen zu schützen, Schutz vor dem Ausrutschen zu bieten und die erforderliche Stabilität im Knöchelbereich sicherzustellen.

Unfälle durch Ausrutschen, Stolpern, Umknicken und Fehltritte sind einer der wesentlichen Unfallschwerpunkte in den BVEG Mitgliedsfirmen. Dabei können Verletzungen des oberen Sprunggelenkes durch Stolpern, Rutschen und Fallen zu gesundheitlichen Schäden führen und möglicherweise zu erheblichen Arbeitszeitausfällen. Die dauerhafte Stabilität im Bereich des Schuhschaftes des Sicherheitsschuhs ist eine wesentliche Voraussetzung, um einem Umknicken entgegenzuwirken. Dabei sollte der Komfort für den Träger weitgehend erhalten bleiben. Insbesondere das Gewicht eines Schuhes, die Dämpfung sowie das Fußklima spielen eine wesentliche Rolle bei der Akzeptanz zum Tragen von Sicherheitsschuhen.

Darüber hinaus kann eine ungünstige Passform des Schuhs den Tragekomfort und maßgeblich auch die Sicherheit bei der Arbeit beeinflussen.

Kontakt:

Jan Lillie

Leiter Exploration & Produktion
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-24


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