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Technische Regeln | 1. November 2017
BVEG Empfehlung Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen
Die vorliegende Empfehlung dient den verantwortlichen Personen in Erdöl- und Erdgasbetrieben als Grundlage, die explosionsgefährdeten Bereiche gemäß dem Stand der Technik festzulegen.
Nach den bergrechtlichen Regelungen ist der Unternehmer verpflichtet, explosionsgefährdete Bereiche (Ex-Bereiche) dort festzulegen, wo die Entstehung explosionsfähiger Atmosphäre nicht zu vermeiden ist.
Kontakt:
Jan Lillie
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