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Technische Regeln | 7. März 2017

#Technische Regeln

BVEG Empfehlung Maschinenrichtlinie

Diese Handlungsempfehlung dient dazu, dem Praktiker die Anwendung und Umsetzung der Maschinenrichtlinie in der betrieblichen Praxis zu erleichtern.

Die neue Maschinenrichtlinie ist seit dem 29.12.2009 verbindlich anzuwenden. Diese Produkt-Richtlinie enthält grundsätzliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Produkt in Verkehr gebracht werden darf. Sie sind für den Hersteller verbindlich.

Kontakt:

Jan Lillie

Leiter Exploration & Produktion
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-24


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