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Technische Regeln | 24. August 2017

#Technische Regeln

BVEG Publikationsrichtlinie

Der Austausch wissenschaftlicher Daten, die Publikation von solchen Daten und deren Interpretationen sind ein wesentliches Element für die erfolgreiche Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen. Hier finden Sie die Richtlinie für die Veröffentlichung geowissenschaftlicher Arbeiten.

Der Austausch wissenschaftlicher Daten, die Publikation von solchen Daten und deren Interpretationen sind ein wesentliches Element für die erfolgreiche Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen. Es ist daher wünschenswert, dass die allgemeine Kommunikation zwischen den Wissenschaftlern der auf diesem Gebiet tätigen Gesellschaften und der verschiedensten Institutionen – auch international – vertieft wird. Deshalb stehen die im Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. zusammengeschlossenen Explorations- und Produktionsgesellschaften der Veröffentlichung solcher Arbeiten positiv gegenüber. Sie erwarten jedoch von den Autoren Verständnis dafür, dass gewisse Einschränkungen bei der Verwendung der von den Gesellschaften unter erheblichen finanziellen Aufwendungen gewonnenen Daten, ihres Know-hows und ihrer Interpretationen notwendig sind, um bestehende Rechte der Gesellschaften zu schützen.

Die Prüfung, ob eine beantragte Veröffentlichung dem Schutzbedürfnis der Gesellschaften entspricht, obliegt generell dem vom Verband dafür eingesetzten Geowissenschaftlichen Ausschuss, der diese Aufgabe an die Daten gewährenden Gesellschaften delegiert. Die seit Juni 1984 geltenden Richtlinien werden durch diese Neufassung präzisiert und aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es den Autoren wissenschaftlicher Arbeiten ihre Tätigkeit erleichtert, wenn Richtlinien Auskunft geben, in welchem Umfang Daten und Erkenntnisse publiziert werden dürfen und welches Genehmigungsverfahren einzuhalten ist.

Veröffentlichungen, basierend auf industrieeigenen Daten, sollten in erster Linie von den Mitarbeitern der Gesellschaften, aus deren Investitionen die Daten und Kenntnisse hervorgegangen sind, bzw. denjenigen, die im Auftrag der Gesellschaften Daten und Kenntnisse erzeugt haben (Forschungskooperation mit Universitäten, Hochschulen, staatlichen Ämtern u.a. Institutionen) erstellt werden. Im letzteren Fall sollte eine Ko-Autorenschaft aus der Auftrag gebenden Gesellschaft stets angestrebt werden.

Mitarbeiter Geologischer Ämter (Landes- u. Bundesebene) können ebenfalls wissenschaftliche Arbeiten auf der Basis von Daten, die sie über den Geologischen Austausch oder über die Ablieferungspflicht nach dem Bundesberggesetz bzw. dem Lagerstättengesetz erhalten haben, veröffentlichen. Für diese Veröffentlichungen gilt jedoch auch der Grundsatz, dass vor Beginn der Recherchen für solche Arbeiten Kontakt mit den Daten liefernden Gesellschaften aufgenommen wird, um eventuell eine Ko-Autorenschaft mit den Wissenschaftlern der Industrie herbeizuführen.

Grundsätzlich sind die kompletten Manuskripte (Abstracts, Vortrag und/oder Drucklegung bzw. Poster) zur Genehmigung einzureichen.

Kontakt:

Jan Lillie

Leiter Exploration & Produktion
Schiffgraben 47
30175 Hannover
T +49 511 12172-24


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